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   VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20   

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https://dejure.org/2020,27987
VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20 (https://dejure.org/2020,27987)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2020 - 90-IV-20 (https://dejure.org/2020,27987)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2020 - 90-IV-20 (https://dejure.org/2020,27987)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 26.09.2002 - 1 BvR 1419/01

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Wird der Antrag einer unbemittelten Partei auf Prozesskostenhilfe erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt, ist mittels der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich sicherzustellen, dass ihr der gleiche Zugang zu dem beabsichtigten Rechtsbehelfsverfahren eröffnet wird, wie er Bemittelten eröffnet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - juris Rn. 9, Beschluss vom 6. Juni 1967, BVerfGE 22, 83 [86 f.]).

    Dabei dürfen bei der Auslegung und Anwendung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene tun muss, um Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - juris Rn. 9).

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Ferner liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19; st. Rspr.).

    Dass der Beschwerdeführer die Ausführungen des Oberlandesgerichts für rechtlich unzutreffend hält, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19).

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Zugleich begründet das Grundrecht die Pflicht des Gerichts, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 116-IV-08; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35]).

    Eine vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983, BVerf-GE 64, 224 [227]; Beschluss vom 30. Juni 1976, BVerfGE 42, 243 [247]).

  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Sofern in der fachgerichtlichen Rechtsprechung entschieden wurde, dass ein Antragsteller weiterhin auf Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe vertrauen darf, wenn er seinen Antrag nebst ausgefüllter Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Anlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereicht und das Gericht ihm eine Frist zur Vervollständigung der Angaben gesetzt hatte (vgl. BGH Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07 - juris Rn. 11 f.), betrifft dies schon nicht den vorliegenden Fall.
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Zugleich begründet das Grundrecht die Pflicht des Gerichts, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 116-IV-08; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35]).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    In diesen Konstellationen erfolgt die Einlegung der Berufung nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist, wobei diesem Antrag grundsätzlich zu entsprechen ist, wenn die Partei einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Berufungsfrist gestellt hat bzw. wenn auch der verspätete Prozesskostenhilfeantrag unverschuldet ist und innerhalb der Frist des § 234 ZPO nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - juris Rn. 16, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    In diesen Konstellationen erfolgt die Einlegung der Berufung nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist, wobei diesem Antrag grundsätzlich zu entsprechen ist, wenn die Partei einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Berufungsfrist gestellt hat bzw. wenn auch der verspätete Prozesskostenhilfeantrag unverschuldet ist und innerhalb der Frist des § 234 ZPO nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - juris Rn. 16, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01 - juris Rn. 3).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    In diesen Konstellationen erfolgt die Einlegung der Berufung nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist, wobei diesem Antrag grundsätzlich zu entsprechen ist, wenn die Partei einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Berufungsfrist gestellt hat bzw. wenn auch der verspätete Prozesskostenhilfeantrag unverschuldet ist und innerhalb der Frist des § 234 ZPO nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - juris Rn. 16, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Eine vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983, BVerf-GE 64, 224 [227]; Beschluss vom 30. Juni 1976, BVerfGE 42, 243 [247]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 79-IV-18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 47-IV-22

    Anforderungen an die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch die

    Der den Fachgerichten zustehende Entscheidungsspielraum ist jedenfalls überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 90-IV-20; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15; Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsvollstreckung von

    Eine vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 90-IV-20; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983, BVerfGE 64, 224 [227]; Beschluss vom 30. Juni 1976, BVerfGE 42, 243 [247]).
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